Antikriegshaus

Antikriegshaus © ADFC

Lehrte und seine Ortsteile entdecken

Der ADFC Lehrte/Sehnde und der Stadtmarketingverein Lehrte laden am Sonntag, den 3. September zu einer Fahrradtour durch Lehrte und seine Ortsteile ein. Start ist um 10:00 Uhr am Rathaus Lehrte.

Die Tour führt von Lehrte nach Ahlten, Röddensen, Kolshorn, Aligse, Steinwedel, Immensen, Arpke, Sievershausen und Hämelerwald.

Bei Stopps in den Ortschaften werden kurze Informationen zu den Dörfern und ihren Sehenswürdigkeiten gegeben.  Nach ca. 30 km ist die Einkehr in einem Restaurant vorgesehen. In Grafhorn ist die Besichtigung des Eisenzeithauses und in Sievershausen das Moritzdenkmal und Antikriegshaus vorgesehen. Die Tour wird ca. 55 km lang sein und ca.  5 - 6 Stunden dauern bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von ca. 16 km/h. Hauptstraßen werden soweit wie möglich gemieden. Die Tour führt auch durch die Natur und den Hämeler Wald. Für die Planung werden Anmeldungen unter 05132/8624938 oder über die E-Mail lehrte-sehnde@adfc-hannover.de erbeten, aber auch kurzentschlossene sind beim Start am Rathaus willkommen.

Der ADFC bietet in seinem Programm viele abwechslungsreiche Radtouren an. Dienstags und donnerstags führen 3 - 4 Stunden dauernde Touren mit ca. 30 km in die nähere Umgebung. Am 1. Sonntag im Monat finden Tagestouren über ca. 50 km statt. Jeder der ein verkehrstaugliches Fahrrad hat ist dabei willkommen. Nähere Informationen zu den Touren gibt es unter lehrte-sehnde.adfc.de/touren-termine.

Der Arbeitskreis Stadt & Natur erleben im Stadtmarketing Lehrte bietet unter www.qrsml.de/touren  auf seiner Website Touren an um Lehrte zu entdecken. Neben der Tour am 3. September www.qrsml.de/touren/tour-20 gibt es auch Rad- und Wandertouren durch die Kernstadt und die Ortschaften sowie Storchen- und Gewässertouren. Mit einem Smartphone können die Touren gestartet werden, wenn sie als GPX-Datei oder über Komoot heruntergeladen werden. Unterwegs gibt es an verschiedenen Stationen mit Hilfe von QR-Codes Informationen zu Gebäuden, Denkmälern, Kirchen, den Stolpersteinen, aber auch zu einzelnen Pflanzen im Heilpflanzengarten oder dem Lehrpfad Ackerkulturen sowie den Bäumen auf der Streuobstwiese.
Anlage: Fotos vom Eisenzeithaus in Grafhorn, Moritzdenkmal, Alte Poststation in Arpke.

Text: Willy Goronczy
Bilder: ADFC

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Schlemsches Gutshaus

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Eisenzeithaus Grafhorn

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Im Eisenzeithaus

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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